Das Betreiber-Handbuch · Kapitel I ·Der Einstieg · Artikel 3 von 3

Hotel garni, Pension, Boardinghouse oder Aparthotel: Welche Betriebsform passt zu Ihnen? (2026)

Die kurze Antwort: Die Betriebsform ist die wichtigste Kostenstruktur-Entscheidung Ihres Projekts, keine Geschmacksfrage: Die Servicetiefe bestimmt den Personalbedarf — den größten Kostenblock. Serviced Apartments liefen 2024 laut Apartmentservice mit 81 % Auslastung bei 91 € Tagesrate, ein digitalisiertes Boardinghouse braucht einen Bruchteil des Personals eines Garni. Faustregel: Touristik plus Gastgeber-Naturell → Garni oder Pension; Projektnachfrage plus knappes Personalbudget → Apartments. Baurechtlich entscheidet die Bettentreppe mit.

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Ich habe Beherbergungsbetriebe vom ersten Exposé bis zum Go-live mit aufgebaut und begleite aktuell genau den Fall, um den es hier geht: den Umbau eines Bürogebäudes zu Serviced Apartments — parallel zur Sanierung eines klassischen Bestandshotels. Ich kenne also beide Welten aus dem laufenden Projekt, mit ihren Kalkulationen, Genehmigungswegen und Fallen. Dieser Artikel gibt Ihnen die Entscheidungsgrundlage, die vor jeder Standort- und Objektsuche stehen sollte — denn die Betriebsform bestimmt, welche Immobilie, welches Personal und wie viel Kapital Sie überhaupt brauchen.


Die vier Betriebsformen im Überblick

Die Begriffe werden im Alltag wild durcheinandergeworfen — sauber definiert (die Branchendefinitionen finden sich u. a. in den Betriebsarten-Definitionen des DEHOGA und in IHK-Merkblättern zum Beherbergungsgewerbe) unterscheiden sie sich so:

  • Hotel garni: Ein Hotelbetrieb, der Beherbergung, Frühstück und Getränke, aber höchstens kleine Speisen anbietet — der klassische Restaurantbetrieb fehlt. Rezeption, tägliche Zimmerreinigung, Hotelstandard.
  • Pension: Beherbergungsbetrieb, der Unterkunft anbietet und Mahlzeiten überwiegend an Hausgäste bereitstellt — ohne den vollen Dienstleistungsumfang eines Hotels (Rezeption, tägliche Reinigung, Restaurant für Passanten). Kleiner, persönlicher, oft inhabergeführt mit Familienanschluss — was Zielgruppen anzieht, die genau das suchen.
  • Boardinghouse / Serviced Apartments: Wohnungsähnliche Einheiten mit Küchenzeile für längere Aufenthalte (Wochen bis Monate), service-schlank: Reinigung wöchentlich statt täglich, oft kein Frühstück, zunehmend voll digitaler Check-in ohne besetzte Rezeption.
  • Aparthotel / Apartmenthotel: Der Hybrid — Apartments mit Küchenzeile, aber mit hotelnahen Services (Rezeption, optionales Frühstück, tägliche Reinigung buchbar). Bedient Kurz- und Langzeitgäste gleichzeitig.
Kriterium Hotel garni Pension Boardinghouse / Serviced Apartments Aparthotel
Typische Aufenthaltsdauer (redaktionelle Einschätzung) typischerweise 1–3 Nächte typischerweise 1–7 Nächte länger, typischerweise 1 Woche bis 6 Monate (Segmentschnitt laut Apartmentservice: 7 Tage) gemischt
Servicetiefe mittel (Rezeption, Frühstück, tägl. Reinigung) mittel, persönlich niedrig (Self-Check-in, wöchentl. Reinigung) mittel bis hoch
Personalintensität mittel mittel (oft Familienarbeit) niedrig mittel
Küche im Zimmer nein selten ja (Pflicht) ja
Kernzielgruppe Städte-/Geschäftsreisende Freizeit, preisbewusst Projektarbeiter, Berufspendler, Relocation, Longstay breit
Umsatz pro Gast höhere Rate, kurze Dauer niedrigere Rate niedrigere Tagesrate, aber lange Dauer und kaum Leerlauf gemischt
Konjunktur-Sensibilität mittel mittel niedriger (81 % Auslastung 2024, Apartmentservice) mittel

Der entscheidende Hebel: Servicetiefe ist Kostenstruktur

Warum ist diese Entscheidung so fundamental? Weil Personal in bewirtschafteten Häusern der größte Kostenblock ist — als Richtwert 30–35 % vom Umsatz — und die Betriebsform bestimmt, wie viel davon Sie überhaupt brauchen.

Rechnen Sie den Unterschied an einem 20-Einheiten-Haus durch: Ein Garni mit besetzter Rezeption (auch nur 12 Stunden), täglichem Housekeeping und Frühstücksservice kommt kaum unter 3 Vollzeitäquivalente. Ein digitalisiertes Boardinghouse gleicher Größe — Self-Check-in per Code, wöchentliche Reinigung, kein F&B — kann man dagegen selbstständig betreiben, mit externem Reinigungsdienst als Unterstützung. Das ist bei heutigen Personalkosten schnell ein hoher fünfstelliger bis sechsstelliger Jahresunterschied. Und er wirkt doppelt: Weniger Personalbedarf heißt im Fachkräftemangel des Gastgewerbes auch weniger Abhängigkeit von einem Arbeitsmarkt, auf dem Sie als kleiner Betrieb gegen Kettenhotels und Industrie konkurrieren.

Die Frühstücksfrage verdient dabei eine eigene ehrliche Betrachtung, weil sie emotional entschieden wird und kalkulatorisch entschieden werden sollte: Frühstück wird in Deutschland üblicherweise mit rund 10–15 € pro Person bepreist und bringt Bewertungspunkte und den Garni-Status — es kostet aber eine Frühstückskraft sieben Tage die Woche, Wareneinsatz, HACCP-Pflichten und die IfSG-Belehrung. Bei kleinen Häusern unter etwa 15 Zimmern ist ein hochwertiges Selbstbedienungs- oder Partnerkonzept (Bäcker um die Ecke, Frühstücksbox) oft die klügere Rechnung als die eigene Küche. Was nicht funktioniert, ist das halbherzige Frühstück — es kostet fast dasselbe wie ein gutes und produziert schlechte Bewertungen statt guter.


Deep Dive: Warum Serviced Apartments das Momentum haben — und wo der Haken liegt

Die Zahlen des Segments sind der Grund, warum institutionelle Investoren seit Jahren in Apartments drängen: Der deutsche Markt zählte im Mai 2025 rund 55.200 Einheiten in gut 1.000 Häusern ab 15 Einheiten und lief 2024 mit einer durchschnittlichen Jahresauslastung von 81 % — bei einer Tagesrate von 91 €, dem höchsten Wert seit 2011 (alle Zahlen: Apartmentservice, Marktreport-Pressemitteilung 05/2025). Zum Vergleich: Die amtliche Zimmerauslastung der Hotellerie lag 2025 bei 60,4 % (Statistisches Bundesamt) — dabei erfasst die Statistik nur Betriebe ab 25 Gästezimmern. Das Apartment-Segment schiebt zugleich eine Projektpipeline von knapp 28 % Wachstum bis Ende 2028 vor sich her. Der strukturelle Auslastungsvorsprung kommt aus der Logik des Produkts: Ein Gast, der vier Wochen bleibt, produziert keine An- und Abreiselücken, kein tägliches Housekeeping und keine Akquisekosten pro Nacht.

Drei Trends aus dem aktuellen Apartmentservice-Marktreport, die Sie kennen sollten:

  1. Der Leisure-Shift: Freizeitreisende prägen das Segment inzwischen mit, nicht mehr nur Projekt- und Geschäftsreisende — die durchschnittliche Aufenthaltsdauer sank 2024 auf neun Nächte. Chance: breitere Zielgruppe. Kehrseite: mehr Wechsel, mehr Betrieb, mehr Vertriebsarbeit pro belegter Nacht. Einen belastbaren freien Beleg für den genauen Freizeit-Anteil gibt es nicht — die Detailzahlen stehen nur im kostenpflichtigen Marktreport.
  2. Umnutzung als Projekttreiber: Neue Apartmenthäuser entstehen zunehmend durch Konversion früherer Hotels und Büroflächen. Genau das ist der Weg, den ich aktuell selbst gehe — und er ist für Einsteiger interessant, weil sich leerstehende Büro- und Gewerbeflächen in B- und C-Städten oft zu attraktiven Konditionen umnutzen lassen. Aber: Die Umnutzung ist ein Baurechts-Projekt (dazu gleich mehr).
  3. Professionalisierte Konkurrenz: Anbieter wie Numa, Limehome oder Stayery skalieren voll digitalisierte Konzepte mit eigener Tech in die Städte. Als kleiner Betreiber gewinnen Sie gegen sie nicht mit deren Spiel (Automatisierung, Preis), sondern an Standorten unter ihrem Radar — B/C/D-Städte mit Projekt- und Klinik-Nachfrage — und mit dem, was Plattform-Konzepte nicht liefern: einem echten Ansprechpartner vor Ort.

Und die ehrliche Warnung, weil das Segment gern als „passives Einkommen” verkauft wird: Ein Boardinghouse ist personal-schlank, nicht arbeitsfrei. Langzeitgäste bedeuten Mietrechts-Grauzonen — und aus der Betreiberpraxis: Firmenkunden-Akquise, Debitorenmanagement und ein Produkt, das nach drei Jahren Dauerbelegung härter verschleißt als jedes Hotelzimmer. Die 81 % Auslastung des Marktschnitts verdient, wer Vertrieb an Firmen, Relocation-Agenturen und Kliniken systematisch betreibt — sie fällt nicht vom Portalhimmel.


Die Rechtslage: Gewerbeanmeldung ist einfach — das Baurecht entscheidet

Bei der Gewerbeseite sind alle vier Formen gleich unkompliziert: Solange Speisen und Getränke nur an Hausgäste gehen, genügt die Gewerbeanmeldung, eine Konzession braucht es nicht — die Details stehen im Artikel zu Kosten und Voraussetzungen.

Die echte Weiche ist das Baurecht, und hier unterscheiden sich die Formen erheblich:

  • Garni und Pension sind baurechtlich eindeutig Beherbergungsbetriebe. In einer Immobilie mit entsprechender Nutzungshistorie ist das der einfachste Fall; bei Umnutzung von Wohnraum greift die Nutzungsänderung samt Brandschutzanforderungen entlang der Bettentreppe.
  • Boardinghouse/Serviced Apartments sind der baurechtliche Graubereich schlechthin. Je nach Ausgestaltung (Aufenthaltsdauer, Serviceumfang, Möblierung) stuft das Bauamt die Nutzung als „Wohnen” oder als „Beherbergung” ein — und daran hängen Gebietsverträglichkeit (in reinen Wohngebieten ist ein Beherbergungsbetrieb regelmäßig unzulässig, in manchen Gewerbegebieten wiederum das Wohnen), Stellplatzschlüssel, Lärmschutz und Brandschutzniveau. Dieselbe Immobilie kann als „Wohnen auf Zeit” genehmigungsfähig sein und als „Beherbergungsstätte” nicht — oder umgekehrt. Die richtige Reihenfolge: Nutzungseinstufung schriftlich klären, dann planen, dann unterschreiben — und im Pacht- oder Kaufvertrag ein Genehmigungsvorbehalt.
  • Zusätzlich in Städten: Zweckentfremdungssatzungen. Wo Wohnraum knapp ist, verbieten viele Kommunen die Umwandlung von Wohnungen in gewerbliche Beherbergung oder machen sie genehmigungspflichtig — das betrifft besonders Apartment-Konzepte in Bestandswohnhäusern. Vorher prüfen, nicht nachher diskutieren.

Die Entscheidungsmatrix: Welche Form passt zu Ihrer Situation?

Vier typische Ausgangslagen und die jeweils logische Antwort:

  1. Sie haben Gastgeber-DNA, einen Touristik- oder Anlass-Standort und wollen nah am Gast arbeiten → Garni oder Pension. Hier zahlt sich Persönlichkeit in Bewertungen und Stammgästen aus — einem der wichtigsten Vertriebshebel kleiner Häuser.
  2. Ihr Standort lebt von Projektarbeit, Kliniken, Pendlern — und Ihr Personalbudget ist knapp → Boardinghouse/Serviced Apartments. Die service-schlanke Struktur passt zur Nachfrage, und die lange Aufenthaltsdauer stabilisiert den Umsatz.
  3. Ihr Standort hat beides — Werktags-Business und Wochenend-Touristik → Aparthotel oder ein Hybrid aus klassischen Zimmern und Apartments im selben Haus. Der Mix ist der beste Saison-Hedge, den es gibt: Die Apartments tragen die Grundlast, die Zimmer nehmen die Spitzen mit. In der Praxis sind Mischformen ohnehin die Regel, nicht die Ausnahme — die reine Lehre existiert vor allem in Definitionen.
  4. Sie haben Zugriff auf eine günstige Nicht-Hotel-Immobilie (Büro, Praxis, Wohnhaus) → Konversion zu Apartments prüfen — aber nur, wenn die baurechtliche Nutzungsfrage positiv geklärt ist und die Standortanalyse die Langzeit-Nachfrage belegt.

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen Boardinghouse und Aparthotel? Die Servicetiefe: Beide bieten wohnungsähnliche Einheiten mit Küchenzeile, aber das Aparthotel führt hotelnahe Services (Rezeption, tägliche Reinigung buchbar, oft Frühstück), während das Boardinghouse bewusst service-schlank für Langzeitaufenthalte gebaut ist — häufig ganz ohne besetzte Rezeption.

Brauche ich für ein Boardinghouse eine andere Genehmigung als für ein Hotel? Gewerberechtlich nein — die Gewerbeanmeldung genügt bei reiner Hausgast-Bewirtung für beide. Baurechtlich aber möglicherweise ja: Je nach Konzept stuft das Bauamt Serviced Apartments als „Wohnen” oder „Beherbergung” ein, mit unterschiedlichen Folgen für Gebietszulässigkeit, Stellplätze und Brandschutz. Diese Einstufung gehört schriftlich geklärt, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben.

Was ist profitabler — Hotel garni oder Serviced Apartments? Pauschal nicht zu beantworten, strukturell aber klar: Apartments erreichten 2024 im Marktschnitt deutlich höhere Auslastungen (81 % laut Apartmentservice) bei niedrigeren Personalkosten, dafür niedrigere Tagesraten und höheren Vertriebsaufwand bei Firmenkunden. Ein Garni verdient pro Nacht mehr, braucht aber mehr Personal und lebt stärker vom Standort-Tourismus. Entscheidend ist der Fit zwischen Betriebsform und Nachfragestruktur Ihres Standorts — nicht die Form an sich.

Kann ich ein Bürogebäude in Serviced Apartments umwandeln? Ja — Konversionen von Büros und Alt-Hotels sind aktuell einer der Haupttreiber neuer Apartment-Projekte, und leerstehende Büroflächen sind oft günstig zu bekommen. Der kritische Pfad ist die baurechtliche Nutzungsänderung (Brandschutz, Stellplätze, Gebietsverträglichkeit) plus die technische Machbarkeit von Bädern und Küchenzeilen (Steigstränge!). Die Klärung mit dem Bauamt gehört an den Anfang des Projekts, nicht ans Ende.

Lohnt sich ein eigenes Frühstück? Bei ausreichender Größe (ab ca. 15–20 Zimmern) und touristischer Zielgruppe meist ja — es hebt Rate und Bewertungen. Darunter sind Partner- und Selbstbedienungskonzepte oft die bessere Rechnung. Was nie funktioniert: das lieblose Pflicht-Frühstück — es kostet fast so viel wie ein gutes und wird in Gästebewertungen auffallend häufig negativ erwähnt.


Quellen: IHK-Merkblätter zum Beherbergungsgewerbe (Betriebsarten-Definitionen); Apartmentservice, Pressemitteilung zum Marktreport vom 15.05.2025 (Marktgröße 55.200 Einheiten in gut 1.000 Häusern, Stand 05/2025; Auslastung 81 % und ADR 91 € für das Datenjahr 2024; Pipeline knapp 28 % bis Ende 2028; Aufenthaltsdauer neun Nächte) — frei abrufbar unter https://www.apartmentservice-consulting.de/presse/pressemitteilungen/apartmentservice-veroeffentlicht-marktreport-zahlen-2025/; die Detailzahlen des Vollreports sind kostenpflichtig und werden hier nicht wiedergegeben. Statistisches Bundesamt (Zimmerauslastung der Hotellerie 2025, Betriebe ab 25 Gästezimmern). Baurechtliche Aussagen sind Ländersache und einzelfallabhängig — konkrete Vorhaben stets mit Bauamt und Fachplanern klären.